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  #1  
Alt 14.01.2008, 16:40
lakky
 
Beiträge: n/a
Daumen runter Spot- Repair

Hallo Leute,
bin gerade dabei mich als gelernter Lackierer mit der Spot-Repair selbständig zu machen.
Jetzt sagt die HWK ich muß die Meisterprüfung machen, da die Spot- repair in der Handwerksrolle A verzeichnet ist. Jetzt hab ich gehört dass die in der Rolle B, wegen "nur punktueller Schadensbehebung" steht.
Kann mir einer sagen wie das nun wirklich ist?
Bürokratie...

Besten Dank im voraus
lakky
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  #2  
Alt 17.01.2008, 19:04
mrairbrush mrairbrush ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 92
Standard

Ich denke nicht das hierfür eine Meisterprüfung erforderlich ist. Kann aber von HWK zu HWK je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es gibt ja auch genug Berufe die eine Berufsausübung ohne Meisterbrief ermöglichen. Lediglich Lehrlinge dürfen dann keine ausgebildet werden. Die Auskunftgebende HWK muss das ja auch belegen können. Immer schriftlich anfragen. Eine Auskunft muss korrekt erfolgen, ansonsten machen die sich unter Umständen Schadensersatzpflichtig. Meiner Meinung nach sind die HWKs schon lange überflüssig und entsprechen nicht mehr der EU Gesetzgebung für Freizügigkeit die es zuläßt das EU Mitglieder anderer Länder hier Betriebe ohne Meister führen können. Ansonsten kann man das auch als Aufbereitung laufen lassen.
Die machen sowas ja auch oft.

Interessanter Link hierzu http://www.buhev.de/2002/10/stehendesgewerbe.html
http://www.buhev.de/2002/11/betretungsrecht.html

Im Zweifelsfall einen Fachanwalt aufsuchen und sich einmal beraten lassen. Vorher aber die Gebühr erfragen.
Die Anwaltshotlines kann man sich sparen. Meist nur teure unverbindliche Auskünfte. Realistische Beratungsgebühr 50-100 Euro.
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  #3  
Alt 18.01.2008, 07:59
lakky
 
Beiträge: n/a
Standard Spot-Repair

Das sehe ich genauso, als deutscher Handwerker bist Du voll benachteiligt. Ich hab mich in das Handwerksgesetz eingelesen, aber das ist wie ein Dschungel.
Mein Problem ist dass ich eine Bestätigung für das Büro für Existenzgründung brauche.
Ich versuch die HWK mit ihren eigenen Waffen zu schlagen, im HWK-Gesetz steht: ...ein Handwerk innerhalb 3 Monaten zu erlernen ist...., dann Eintrag in Rolle B oder Zulassungsfrei.
Das wär in Bayern allerdings ein Präzedenzurteil.
Ich halt Euch auf dem laufenden.

Besten Dank!

lakky

P.S. zur buhev bin ich auch schon gekommen. Hat Stunden gedauert. Danke!!
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  #4  
Alt 25.05.2008, 09:35
mrairbrush mrairbrush ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 92
Standard

Was früher zum Schutze und als Regeln für ein Miteinander gedacht war wird heute zum größten Hindernis des Mittelstandes. Die Gesetze und Verordnungen sind nicht mehr für, sondern gegen die Menschen.
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